Bedingungen und Konditionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Zusammenhang mit einer Servicevereinbarung zu lesen, in der sie entweder durch Verweis einbezogen, auf der Rückseite abgedruckt oder der Vereinbarung beigefügt sind. Die Servicevereinbarung enthält:

  1. Name, Status, Sitzland/-staat, Adresse und E-Mail-Adresse des Abonnenten.
  2. Details zu den gebuchten Services einschließlich Preis.
  3. Datum der Servicevereinbarung.
  4. Startdatum der Services („Beginn“).
  5. Ort der Nutzung und Liefermethode.
  6. Laufzeit der Vereinbarung.
  7. Name und Funktion des unterzeichnenden Vertreters des Abonnenten.

1. Begriffsbestimmungen

1.1 In diesen AGB gelten folgende Definitionen:

„Jahrestag“: Der Tag, der zwölf Monate nach dem Beginn oder einem späteren Verlängerungsdatum liegt.

„Gebühren“: Alle in der Servicevereinbarung genannten Beträge, die gemäß dieser AGB zu zahlen sind.

„Beginn“: Das in der Servicevereinbarung festgelegte Startdatum der Services.

„Vertrauliche Informationen“: Die Servicevereinbarung sowie alle weiteren geschäftlichen, finanziellen, mündlichen oder schriftlichen Informationen beider Parteien.

„EDI“: Der Anbieter der Services.

„Erstlaufzeit“: Die in der Servicevereinbarung festgelegte Anfangslaufzeit.

„Interne Nutzung“: Die dem Abonnenten eingeräumten Nutzungsrechte laut Vereinbarung.

„Verlängerungsdatum“: Der erste Jahrestag oder ein anders vereinbartes Datum.

„Abonnement“: Die jährlich oder quartalsweise zu zahlende Gebühr.

„Abonnementdauer“: Die Erstlaufzeit plus alle Verlängerungsperioden.

„Abonnent“: Die Person oder Organisation, die EDI-Dienste bezieht.

„Services“: Die in der Vereinbarung aufgeführten EDI-Produkte.

„Servicevereinbarung“: Die Vereinbarung zwischen EDI und dem Abonnenten unter Einbeziehung dieser AGB.

1.2 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt einen Verweis auf dieses Gesetz oder diese gesetzliche Bestimmung in der jeweils geltenden, konsolidierten oder neu erlassenen Fassung ein.

1.3 Verweise auf Klauseln beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Die Überschriften und Zwischenüberschriften dienen ausschließlich der besseren Übersicht und sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Servicevereinbarung. Der Abonnent erkennt an und stimmt zu, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und ab dem Beginn der Vertragslaufzeit in Kraft treten.

1.6 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung der Servicevereinbarung und einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.

1.7 Der Abonnent erkennt an und stimmt zu, dass die Bereitstellung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht als Angebot an den Abonnenten zur Erbringung der Dienstleistungen zu verstehen ist. Die Erbringung der Dienstleistungen setzt den Abschluss einer Servicevereinbarung zwischen EDI und dem Abonnenten voraus.

2. Rechte und Pflichten von EDI

2.1 Bereitstellung der Services gemäß Vereinbarung und AGB.

2.2 Nicht übertragbare, nicht exklusive Nutzungslizenz der Daten zur internen Nutzung.

2.3 Sorgfältige Datenzusammenstellung.

2.4 Redaktionelle Freiheit bei Änderungen (sofern nicht wesentlich), mit Vorankündigung.

3. Pflichten des Abonnenten

3.1 Der Abonnent verpflichtet sich:

(a) Kein Weiterverkauf oder externe Weitergabe der Daten;

(b) Einhaltung eventueller Nutzungsbedingungen;

(c) Zugang für autorisierte Nutzer mit individuellen Zugangsdaten;

(d) Keine Veränderungen, keine Weitergabe von Rechten;

(e) Pünktliche Zahlung der Gebühren.

4. Gebühren

4.1 Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Beginn.

4.2 Jährliche Erhöhung um 6 % zum Jahrestag.

4.3 Bei anderer Erhöhung: Kündigungsrecht mit Rückerstattung.

4.4 Zahlung ohne Abzug, innerhalb 30 Tagen. Besonderheiten für Quellensteuer (z. B. in Indien: Formular 16A).

5. Zusicherungen und Gewährleistungen

5.1 Keine Haftung für Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität der Daten.

5.2 EDI verpflichtet sich zu Sorgfalt und Fachkenntnis.

5.3 Ausschluss aller weiteren implizierten Gewährleistungen.

5.4 Keine Haftung für Daten-Backups – Verantwortung des Abonnenten.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Preise basieren auf dieser Haftungsregelung.

6.2 Max. Haftung ist auf den aktuellen Jahresbeitrag begrenzt.

6.2.1 Die maximale Gesamthaftung jeder Partei und der einzige Rechtsbehelf jeder Partei in Bezug auf alle Ansprüche gegen die andere Partei, die sich aus oder in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag ergeben, ist der Schadensersatz, der den Betrag nicht übersteigt, den der Abonnent als aktuelles Jahresabonnement gemäß den Bedingungen des Dienstleistungsvertrags bezahlt oder zu bezahlen hat.

6.2.2 Keine Haftung für Folgeschäden oder wirtschaftliche Verluste.

6.3 Keine Einschränkung bei Todesfall oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit.

6.4 Keine Haftung nach Ablauf von zwei Jahren ab Vertragsende .

7. Freistellung

7.1 Gegenseitige Haftungsfreistellung bei nachweislich verschuldeter Datenkorruption durch eigene Mitarbeitende oder Dienstleister (max. in Höhe des Jahresvertragswerts).

8. Vertraulichkeit

8.1 Vertraulichkeit gilt, außer bei:

8.1.1 Vorheriger rechtmäßiger Kenntnis.

8.1.2 Öffentlich zugänglicher Information.

8.1.3 Vertragsnotwendiger Offenlegung mit Zustimmung.

8.1.4 Gesetzlich vorgeschriebener Offenlegung.

8.2 Verpflichtung auch für Mitarbeitende, Subunternehmer etc. – ggf. durch separate Geheimhaltungsvereinbarung.

8.3 Verpflichtung bleibt zeitlich unbegrenzt bestehen (außer in Ausnahmefällen).

8.4 Keine öffentliche Kommunikation ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

9. Laufzeit

9.1 Die Servicevereinbarung tritt mit dem Beginn in Kraft.

9.2 Sie gilt für die Erstlaufzeit und darüber hinaus, bis sie von einer Partei mit einer Frist von mindestens 90 Tagen zum nächsten Jahrestag schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung wird an diesem Jahrestag wirksam.

10. Eigentum

10.1 EDI und/oder seine Lieferanten behalten sämtliche Rechte an Daten, Software, Hardware und Technologien, einschließlich aller weltweiten geistigen Eigentumsrechte.

10.2 Der Abonnent darf die Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von EDI vervielfältigen, weitergeben oder kommerziell nutzen.

10.3 Einige Services enthalten SEDOL-Daten. Dafür ist eine Lizenz der London Stock Exchange erforderlich:
https://www.lseg.com/content/dam/lseg/en_us/documents/sedol/sedol-masterfile-pricing-and-policy-guidelines-2023.pdf

.

10.4 Diese Vereinbarung gewährt keine Rechte an Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder Urheberrechten.

10.5 EDI darf jährlich, mit 60 Tagen Vorankündigung und während der Geschäftszeiten, eine Prüfung der Datennutzung beim Abonnenten durchführen (Audit).

Der Prüfungsbericht enthält alle Belege, auf die sich der Prüfer bei der Ermittlung der Prüfungsfeststellungen gestützt hat ("die Feststellungen"), und der Prüfungsbericht wird dem Abonnenten zur Verfügung gestellt, sobald er von EDI akzeptiert wurde.

10.6 Die Prüfung erfordert keine Kundendaten.

10.7 Bei Verstößen trägt der Abonnent die Auditkosten und mögliche Nachzahlungen.

10.7.1 Der Abonnent erstattet EDI die vollen Kosten des Audits;

10.7.2 Der Abonnent erstattet EDI auf Schadensersatzbasis alle Kosten und Aufwendungen, die EDI durch die unzulässige Nutzung der Daten durch den Abonnenten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die Kosten des Audits und (ii) eine Anpassung der Entgelte in Höhe der Differenz zwischen den Entgelten, wie sie in der Vereinbarung aufgeführt sind, und den Entgelten, die EDI bei einer Vereinbarung erhoben hätte, deren Bedingungen eine andere als nur die zulässige interne Nutzung erlauben.

10.8 Die Prüfung erfolgt unter Einhaltung der branchenüblichen Standards mit minimaler Betriebsstörung.

11. Schutz geistigen Eigentums

11.1 Der Abonnent informiert EDI bei Ansprüchen Dritter wegen IP-Verstößen.

11.2 EDI verteidigt den Abonnenten, wenn:

11.2.1 es rechtzeitig informiert wurde,

11.2.2 EDI die vollständige Kontrolle über das Verfahren erhält und

11.2.3 der Abonnent unterstützt.

12. Öffentliche Mitteilungen

12.1 Ohne schriftliche Zustimmung darf keine Partei den Namen der anderen verwenden, außer EDI in allgemeiner Referenzlisten – ohne besondere Hervorhebung oder Empfehlungswirkung.

12.1.1 Der Name des Abonnenten wird auf diesen Listen nicht prominenter erscheinen als die Namen der anderen Abonnenten; und

12.1.2 Der Name des Abonnenten wird nicht in einer Weise verwendet, die eine besondere Unterstützung von EDI durch den Abonnenten impliziert.

13. Zugangsdaten

Der Abonnent ist für die Vertraulichkeit aller Zugangsdaten verantwortlich. EDI haftet nicht bei Missbrauch durch den Abonnenten.

14. Datenschutz

14.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze.

14.2 Der Abonnent sichert die Einwilligung aller betroffenen Personen zu. EDI wird bei Verstoß entschädigt.

15. Kündigung

15.1 Bei Zahlungsverzug kann EDI die Services aussetzen und bei Nichtbehebung binnen 7 Tagen kündigen.

15.2 Kündigung durch beide Parteien bei:

15.2.1 wesentlichem Verstoß, der nicht binnen 30 Tagen behoben wird.

15.2.2 Insolvenz, Auflösung oder ähnlichen rechtlichen Verfahren.

16. Folgen der Kündigung

16.1 Rechte und Pflichten bis zum Zeitpunkt der Kündigung bleiben unberührt.

16.2 Nach Kündigung:

16.2.1 Einstellung der Services.

16.2.2 Sofortige Zahlung offener Gebühren durch den Abonnenten.

16.2.3 Rückerstattung bereits bezahlter, aber nicht genutzter Abonnements.

17. Höhere Gewalt

17.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Systemausfälle, gesetzliche Änderungen, Streiks).

17.1.1 Eine Überschwemmung, ein Sturm oder eine andere Naturkatastrophe; oder

17.1.2 Krieg, Feindseligkeiten, Revolution, Aufruhr oder innere Unruhen; oder

17.1.3 Jegliche Zerstörung, jeder (dauerhafte oder vorübergehende) Ausfall oder jede Fehlfunktion oder Beschädigung von Räumlichkeiten, Anlagen, Ausrüstung oder Materialien (einschließlich Computerhardware oder -software oder Aufzeichnungen), die EDI gehören; oder

17.1.4 die Einführung oder Änderung von Gesetzen oder Vorschriften oder eine Änderung ihrer Auslegung oder Anwendung durch eine Behörde; oder

17.1.5 Jede Maßnahme einer staatlichen oder öffentlichen Behörde oder einer Agentur der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, einschließlich der Versagung oder Verzögerung einer Genehmigung, Befreiung oder Freigabe; oder

17.1.6 Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen; oder

17.1.7 Vertragsbruch, Nichterfüllung oder Insolvenz eines Dritten, mit Ausnahme eines Bevollmächtigten oder Unterauftragnehmers der Partei, die sich auf die Befreiung beruft, und eines Unternehmens, das demselben Konzern angehört wie die Partei, die sich auf die Befreiung beruft, die nach dieser Klausel gewährt werden kann; oder

17.1.8 Wenn ein Datenlieferant seine vertraglich vereinbarten Daten, sofern diese Teil der Daten sind, an mehr als 3 (drei) aufeinanderfolgenden Werktagen nicht liefert.

17.2 Die betroffene Partei informiert unverzüglich, versucht die Auswirkungen zu minimieren und nimmt die Leistung bei Möglichkeit wieder auf.

17.2.1 die andere Partei so bald wie möglich schriftlich über das Ereignis Höherer Gewalt informieren und dabei den Beginn und das Ausmaß des Ereignisses Höherer Gewalt, seine Ursache und seine voraussichtliche Dauer angeben;

17.2.2 alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag abzumildern;

17.2.3 die Erfüllung seiner Verpflichtungen so bald wie möglich nach Beendigung des Ereignisses Höherer Gewalt wieder aufzunehmen.

18. Abtretung

Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

19. Verzugszinsen

EDI kann bei Zahlungsverzug 2 % über dem Basiszins von HSBC UK Bank plc berechnen.

20. Allgemeine Bestimmungen

20.1 Kein Verzicht bei verspäteter Geltendmachung von Rechten.

20.2 Kein Joint Venture oder Vertretungsverhältnis.

20.3 Ungültige Klauseln werden durch gültige, möglichst ähnliche ersetzt.

20.4 Der Abonnent darf EDI nicht verpflichten.

20.5 Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden.

20.6 Rechtsmittel sind kumulativ.

20.7 Ersatz aller Verfahrenskosten bei Vertragsbruch.

20.8 Keine Haftungsbegrenzung bei Betrug.

21. Mitteilungen

21.1 Schriftlich per Post, Kurier oder E-Mail.

21.2 An in der Vereinbarung angegebene Adressen oder per Mail an j.bloch@exchange-data.com.

21.3 Zustellung: Inland 2 Werktage, Ausland 10 Werktage.

21.4 Ausnahmen bei Postausfällen.

21.5 E-Mails gelten am Versandtag als zugestellt.

21.6 Zustellung darf nicht verzögert oder verhindert werden.

21.7 Definitionen:

21.7.1 "„Adresse“ auch E-Mail;

21.7.2 „Mitteilung“ auch Erklärungen;

21.7.3 „Werktag“ = Bankarbeitstag am Empfängerstandort.

22. Gesamte Vereinbarung

22.1 Diese Vereinbarung enthält die vollständige Übereinkunft der Parteien.

22.2 Keine Einschränkung der Haftung bei Betrug.

23. Recht und Gerichtsstand

23.1 Anwendbares Recht ist das von England & Wales.

23.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist England.

23.3 Keine Rechte für Dritte gemäß Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999.